Interessierte Angler, oder die, die es werden wollen, können einen Aufnahmeantrag für aktive Mitgliedschaft stellen, wenn sie das 10. Lebensjahr vollendet haben, einen Jahresfischereischein besitzen und im Einzugsgebiet unseres Vereines wohnen. Über die Mitgliedschaft außerhalb unseres Einzugsgebiet entscheidet die Vorstandschaft. Geprüft wird auf jeden Fall, ob der Antragsteller sich wegen eines Vergehens in der Fischerei strafbar gemacht hat, oder ein Verfahren diesbezüglich anhängig ist.
Für die passive Mitgliedschaft gibt es keine Beschränkungen.
Unser Anmeldeformular Seite1 und Anmeldeformular Seite2 zum Ausdruck oder Download
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